Was ist „Sondeln“?
„Sondeln“ bezeichnet die Suche nach Bodenfunden mit einem Metalldetektor, auch Sonde genannt. Die gesuchten Bodenfunde sind alle Arten metallischer Fundgegenstände – von der antiken Münze zur Patronenhülse aus dem 2. Weltkrieg.
„Sondeln“ wird in Österreich immer beliebter. Immer mehr Sondengänger:innen machen sich mit Metalldetektoren auf die Suche nach Schätzen. Die wenigsten wissen, dass sie damit womöglich gegen ein Gesetz verstoßen.
Was ist ein Denkmal?
Nach dem Denkmalschutzgesetz 1 (§ 1 DMSG) sind Denkmale von Menschen geschaffene unbewegliche und bewegliche Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung – einschließlich Überresten und Spuren gestaltender menschlicher Bearbeitung sowie künstlich errichteter oder gestalteter Bodenformationen.
Denkmale sind einmalige und unersetzbare materielle Zeugnisse unserer Geschichte von der Urzeit bis zur Gegenwart. Das Spektrum reicht von der altsteinzeitlichen Jagdstation bis zum Wohnbau der Klassischen Moderne, vom römischen Militärlager bis zum Barockstift, von der Wegkapelle bis zum historischen Industriebau, vom Münzfund bis zum baulichen Ensemble – all das sind Erinnerungen an vergangene Zeiten und Kulturen. Denkmale können anschaulich sichtbar sein, wie Bauwerke, Gartenanlagen oder Burgruinen, können aber auch im Boden verborgen liegen, wie dies bei vielen archäologischen Fundstellen der Fall ist.
Was ist ein Bodendenkmal?
Als ein Bodendenkmal bezeichnet man ein Denkmal, das sich unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche befindet oder befunden hat und durch äußere Einwirkung, wie z. B. Regen oder Pflügen, oder durch Grabung teilweise oder ganz an die Oberfläche gelangt ist. Der Denkmalbegriff umfasst alle Arten von beweglichen und unbeweglichen archäologischen Fundobjekten. Das können zum Beispiel Keramikscherben, Münzen und Schmuck genauso wie Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte sein. Bodendenkmale sind für Epochen ohne schriftliche Überlieferung die einzigen historischen Quellen, bieten aber auch für das Geschichtsbild späterer Zeitabschnitte eine wertvolle Ergänzung.
Entscheidend dafür, ob ein Bodenfund im Sinne des Gesetzes vorliegt ist, ob er „offenkundig den Beschränkungen des Denkmalschutzgesetzes unterliegen könnte“.
Was ist erlaubt – was verboten?
Um in Österreich mit einem Metalldetektor auf die Suche nach Bodenfunden gehen zu dürfen, muss im Vorfeld geklärt werden: Befindet sich auf dem Grundstück ein unter Denkmalschutz stehendes Bodendenkmal oder nicht?
Die Metallsuche auf einem Grundstück mit unter Denkmalschutz gestellten Bodendenkmalen ist nur mit Genehmigung des Bundesdenkmalamtes erlaubt.
Das alleinige Verwenden eines Metalldetektors auf einem Grundstück, auf dem keine denkmalgeschützten Bodendenkmale vorhanden sind, ist grundsätzlich erlaubt.
Quelle: Bundesdenkmalamt (AT)